Ausbildung


Ausbildung



Theorie:


Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele Tipps und Informationen. 


Praxis:


Die praktische Fahrausbildung darf frühestens nach Genehmigung der Fahrausbildung durch das zuständige Landratsamt beginnen (siehe Antragsverfahren).


Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.



Nach der praktischen Grundausbildung (die Dauer dieser Grundausbildung hängt vor allem ab von Talent und Lernfortschritten der einzelnen Schüler und ist sehr unterschiedlich) sind die besonderen Ausbildungsfahrten zu fahren:


Für die Klassen B, A, A80, A2 und A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:


5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit


Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:


3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn

1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit



In den Zweiradklassen gibt es seit 19.01.2013 den sogenannten "Aufstieg in die nächsthöhere Motorradklasse" 

(A1 auf A2 bzw. A2 auf A).


Hier ist nur noch die Ablegung einer praktischen Prüfung mit Grundfahraufgaben vorgeschrieben: 

Trotzdem ist zum Bestehen dieser "verkürzten" Prüfung eine Grundausbildung und zumindest eine Einweisung des Fahrschülers auf Landstraßen und Autobahnen notwendig.



Share by: