Motorradbekleidung


Motorradbekleidung



Das Tragen von geeigneter Schutzbekleidung ist in allen Zweiradklassen vorgeschrieben.


Seit der Einführung der Bekleidungsvorschriften für die Fahrprüfungen setzen Versicherungen und Krankenkassen eben diese Vorschriften auch als Mindeststandard für die Fahrausbildung voraus.


Die Fahrschulen werden von Versicherungen und Krankenkassen in Haftung genommen, wenn (selbst bei unverschuldeten) Unfällen die FahrschülerInnen keine entsprechende Schutzkleidung getragen haben und es zu Verletzungen gekommen ist (im übrigen kann es grundsätzlich bei Motorradunfällen immer zu Kürzungen von Leistungen kommen, sollte keine geeignete Motorradbekleidung getragen worden sein).



Für alle Ausbildungsfahrten in den Klassen A, A80, A2, A1, AM, A-Aufstieg, A2-Aufstieg und B196 müssen Sie folgende Motorradschutzbekleidung tragen (dies gilt natürlich auch für die Prüfungsfahrten):


Helm (mit Kinnschutz)

Motorradhose

Enganliegende Motorradjacke

Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert)

Motorradhandschuhe (mit Protektoren)

Motorradstiefel mit Knöchelschutz

(geprüfte Motorrad-Jeanshosen bzw. Motorrad-Jeansjacken sind zulässig)



Was bieten wir (nach unseren Erfahrungen in der Pandemie) an Schutzkleidung an ?


Aufgrund des Infektionsrisikos und auch auch aufgrund der Hygiene verleihen wir grundsätzlich keine Motorradhelme, Motorradhandschuhe und Motorradschuhe.


Wir bieten für die Dauer der Ausbildung sowohl Motorrad-Jacke als auch Motorrad-Hose zur Ausleihe an

Grundsätzliche Frage: Will man die verschwitzte Kleidung des vorherigen Schüler auch anziehen ?


Voraussetzung für die Ausleihe ist natürlich entsprechende Verfügbarkeit bei uns.


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